Gesetzlicher Gesundheits-
check

Das bietet Ihnen der gesetzliche Gesundheitscheck

  • Befragung
  • Körperliche Untersuchung
  • Urintest
  • Bestimmung von Blutzucker und
    Gesamtcholesterin im Blut

Anspruchsberechtigt ist man ab dem 35. Lebensjahr, alle 3 Jahre!

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