Gesetzliche Vorsorge

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Das bietet Ihnen
der gesetzliche
Gesundheitscheck


• Befragung
• Körperliche Untersuchung
• Urintest
• Bestimmung von Blutzucker und
Gesamtcholesterin im Blut

Anspruchsberechtigung:
Ab dem 35. Lebensjahr nur jedes 2. Jahr!

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